Spendenbegünstigungsbescheid

Wir haben lange darauf gewartet, doch endlich haben wir den Spendenbegünstigungsbescheid für mildtätige Entwicklungs- und Katastrophenhilfeeinrichtungen gemäß § 4a Abs.2 Z.3 lit. a bis c EStG!

Somit können ab sofort Spendenbeträge an uns von der Steuer abgesetzt werden.

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